Clasen & Dörr

»Kein Angeklagter braucht einen zweiten Strafrichter, sondern einen Verteidiger seiner Rechte«

 










 


Jens Dörr ist seit 2002 
Rechtsanwalt.  


Auf Grund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde ihm 2006 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und der Vereinigung deutscher Strafverteidiger.

Jens Dörr ist außerdem Dozent für die Vereinigung hessischer Strafverteidiger e.V. und bereitet Anwälte auf die Prüfungen zum Fachanwalt für Strafrecht vor.